Sport Tauch Club Burghausen e.V. für Mitglieder auch auf Facebook

Satzung des STC Burghausen e.V.

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A. ALLGEMEINES

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen „Sport-Tauch-Club Burghausen e.V.".
  2. Er hat seinen Sitz in Burghausen.
  3. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Traunstein eingetragen unter der Nummer 10131.

§ 2 Verbandszugehörigkeit

  1. Der Verein ist Mitglied des bayerischen Landessportverbandes BLSV, des bayerischen Landestauchsportverbandes BLTV und des VDST e.V.
  2. Er erkennt die Satzungen, Ordnungen und Bestimmungen dieser Verbände als für sich und seine Mitglieder verbindlich an.

§ 3 Vereinszweck und Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (AO 1977), und zwar durch die Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Sports.
  2. Der Zweck des Vereins ist die Pflege, die Ausübung und die Förderung des Tauchsports und der sportlichen Jugendarbeit.
  3. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
    • Förderung tauchsportlicher Übungen und Leistungen in den Bereichen des Freizeit- und Leistungssports,
    • Förderung der allgemeinen, insbesondere der sportlichen Jugendpflege,
    • Aus- und Fortbildung von Sporttauchern, Übungsleitern und Tauchlehrern,
    • Unterstützung und Gestaltung freizeitbezogener Tauchsportaktivitäten,
    • Förderung von Natur- und Umweltschutz am und im Wasser.
  4. Die Mittel und alle Einnahmen (Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse und etwaige Gewinne) des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  6. Die Mitglieder haben keinen Anteil am Vereinsvermögen.
  7. Der Verein ist politisch, wirtschaftlich und konfessionell neutral.
  8. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 § 4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 5 Vereinsämter

  1. Die Vereinsämter sind Ehrenämter.
  2. Übersteigen die anfallenden Arbeiten das zumutbare Maß ehrenamtlicher Tätigkeit, so können Aufwandsentschädigungen gewährt werden. § 3 Ziffer 5 dieser Satzung ist zu beachten.

 

Michael Faatz