Beitrags- und Gebührenordnung
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Jahresbeiträge
Aufnahmegebühr für Erwachsene | 50,-- € |
Aufnahmegebühr für Kinder, Jugendliche und in Ausbildung befindliche Personen |
0,-- € |
Jahresbeitrag für Erwachsene | 95,-- € |
Jahresbeitrag für Ehegatten und zusammenlebende Lebensabschnittspartner | 160,-- € |
Jahresbeitrag für Jugendliche ab 16 Jahren, Schüler und Studenten | 45,-- € |
Jahresbeitrag für Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren |
30,-- € |
Jahresbeitrag für Kinder bis 9 Jahre | 0,-- € |
Jahresbeitrag für Familien (2 Erwachsene mit Kindern bis 15 Jahre) | 190,-- € |
Jahresbeitrag für fördernde Mitglieder (Aufnahmegebühr entfällt) | 20,-- € |
Satzung des STC Burghausen e.V.
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A. ALLGEMEINES
§ 1 Name und Sitz
§ 2 Verbandszugehörigkeit
§ 3 Vereinszweck und Gemeinnützigkeit
§ 4 Geschäftsjahr
§ 5 Vereinsämter
B. MITGLIEDSCHAFT IM VEREIN
§ 6 Mitglieder
Trainingsordnung
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Allgemeines
Die Teilnahme an den Trainingsstunden ist nur Mitgliedern des Sporttauchclubs gestattet, oder Personen, die im Rahmen eines Probetrainings eine Mitgliedschaft anstreben.
Die Aufsichtspflicht für diese Personen im Rahmen des Trainings obliegt dem STC.
Die Verantwortung für die Ordnung im Bad und die Sicherheit des Übungsbetriebes während der Trainingszeit obliegt dem STC, vertreten durch den Leiter des Trainingsbetriebs. Die verantwortlichen Übungsleiter sind dem Badbetreiber schriftlich zu melden und müssen sich als solche ausweisen können. Das Training darf nur unter Aufsicht verantwortlicher Übungsleiter durchgeführt werden. Für die Aufsicht am Wasser sind Tauchlehrer, Trainer (mindestens TrC Tauchen) oder andere Personen einzusetzen, welche die Qualifikation eines Rettungsschwimmers (DRAS und Erste Hilfe) besitzen.